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Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Neuruppin

Gebäude des Amtsgerichts Neuruppin © Foto: Amtsgericht Neuruppin
Gebäude des Amtsgerichts Neuruppin © Foto: Amtsgericht Neuruppin

Anschrift

Organisation
Organisation:
Amtsgericht Neuruppin
Standort
Straße:
Karl-Marx-Straße 18a
PLZ Ort:
16816 Neuruppin
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 3391 395 0
Fax:
+49 3391 395 102 (Rechtssachen)
Fax 2:
+49 3391 395 402 (Verwaltung)

Sprechzeiten

Organisation
Standort
Öffnungszeiten:
  • Montag
    09:00 bis 11:30 Uhr
  • Dienstag
    13:30 bis 16:30 Uhr
  • Mittwoch
    keine Sprechzeiten
  • Donnerstag
    09:00 bis 11:30 Uhr
  • Freitag
    09:00 bis 11:30 Uhr
Ansprechpartner:

Landesweite Informationen

Hinweis zu betrügerischen SMS

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.

Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX) 

Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)

Hinweis zu betrügerischen SMS

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.

Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX) 

Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)

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Sie wollen bei uns arbeiten? Ausgeschriebene Stellen finden Sie nachfolgend oder unter aktuelle Stellenangebote.

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Angebote

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Das Amtsgericht informiert

Informationen zur Zahlstelle

Die Zahlstelle des Amtsgerichts Neuruppin ist seit dem 01.02.2021 geschlossen. Rechtssuchende wenden sich bitte ab sofort an die gemeinsame Zahlstelle des Landgerichts Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin.


Informationen zu landeseinheitlichen Formularen

Nähere Informationen und die wichtigsten Vordrucke zum Download finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik Übersicht Abteilungen. Die für alle Gerichte (Amts- und Landgerichte sowie Brandenburgisches Oberlandesgericht) geltenden Formulare finden Sie unter Service - Landeseinheitliche Formulare.



Informationen zur Zahlstelle

Die Zahlstelle des Amtsgerichts Neuruppin ist seit dem 01.02.2021 geschlossen. Rechtssuchende wenden sich bitte ab sofort an die gemeinsame Zahlstelle des Landgerichts Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin.


Informationen zu landeseinheitlichen Formularen

Nähere Informationen und die wichtigsten Vordrucke zum Download finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik Übersicht Abteilungen. Die für alle Gerichte (Amts- und Landgerichte sowie Brandenburgisches Oberlandesgericht) geltenden Formulare finden Sie unter Service - Landeseinheitliche Formulare.




  • Bereitschaftsdienst

    Konzentrierter Bereitschaftsdienst

    Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitskonzentrationen vom 03.06.2012, GVBl. Nr. 28, wird der gerichtliche Bereitschaftsdienst in den Bezirken der Amtsgerichte Neuruppin, Oranienburg, Perleberg, Prenzlau, Schwedt (Oder) und Zehdenick für Eilanträge ausschließlich durch das Amtsgericht Neuruppin wahrgenommen.

    Der konzentrierte Bereitschaftsdienst bei dem Amtsgericht Neuruppin steht an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen für Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Dieser ist zur angegebenen Zeit telefonisch unter 03391 - 395 - 0 zu erreichen.

    Bitte beachten Sie, dass Eilanträge an für den Bereitschaftsdienst unzuständige Gerichte erst wieder am nächsten Werktag bearbeitet werden können.

    Konzentrierter Bereitschaftsdienst

    Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitskonzentrationen vom 03.06.2012, GVBl. Nr. 28, wird der gerichtliche Bereitschaftsdienst in den Bezirken der Amtsgerichte Neuruppin, Oranienburg, Perleberg, Prenzlau, Schwedt (Oder) und Zehdenick für Eilanträge ausschließlich durch das Amtsgericht Neuruppin wahrgenommen.

    Der konzentrierte Bereitschaftsdienst bei dem Amtsgericht Neuruppin steht an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen für Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Dieser ist zur angegebenen Zeit telefonisch unter 03391 - 395 - 0 zu erreichen.

    Bitte beachten Sie, dass Eilanträge an für den Bereitschaftsdienst unzuständige Gerichte erst wieder am nächsten Werktag bearbeitet werden können.

  • Informationen für Menschen mit Behinderung

    Links und rechts neben dem Gebäude des Amtsgerichts (Schinkelstraße bzw. Virchowstraße) befinden sich Parkplätze. In den Parkbuchten der Schinkelstraße ist ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung eingerichtet.

    Den barrierefreien Zugang zum Amtsgericht Neuruppin finden Sie auf der linken Gebäudeseite (Schinkelstraße) direkt gegenüberliegend des Behindertenparkplatzes. Über eine Schräge gelangen Sie zu einer Tür. Die Sprechanlage, mit der Sie durch das Betätigen der Klingel Kontakt zur Wachtmeisterei aufnehmen können, befindet sich neben der Tür rechts an der Wand. Die Tür wird durch die Wachtmeister geöffnet. Bitte warten Sie an der Klingelanlage auf die Türöffnung.

    Sie befinden sich jetzt in der Ebene A des Amtsgerichts. Die höher gelegenen Ebenen des Erdgeschosses sowie des 1. und 2. Obergeschosses können Sie barrierefrei über den Aufzug erreichen. Das Behinderten-WC befindet sich im Erdgeschoss, wenige Meter rechts neben dem Aufzug.

    Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung stehen Ansprechpersonen für Auskünfte zur Verfügung.

    Sie können erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem können sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit den Ansprechpersonen in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Ansprechperson:

    Frau Kuhnert
    Vertretung: Frau Schlenker

    Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.


    Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf

    Links und rechts neben dem Gebäude des Amtsgerichts (Schinkelstraße bzw. Virchowstraße) befinden sich Parkplätze. In den Parkbuchten der Schinkelstraße ist ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung eingerichtet.

    Den barrierefreien Zugang zum Amtsgericht Neuruppin finden Sie auf der linken Gebäudeseite (Schinkelstraße) direkt gegenüberliegend des Behindertenparkplatzes. Über eine Schräge gelangen Sie zu einer Tür. Die Sprechanlage, mit der Sie durch das Betätigen der Klingel Kontakt zur Wachtmeisterei aufnehmen können, befindet sich neben der Tür rechts an der Wand. Die Tür wird durch die Wachtmeister geöffnet. Bitte warten Sie an der Klingelanlage auf die Türöffnung.

    Sie befinden sich jetzt in der Ebene A des Amtsgerichts. Die höher gelegenen Ebenen des Erdgeschosses sowie des 1. und 2. Obergeschosses können Sie barrierefrei über den Aufzug erreichen. Das Behinderten-WC befindet sich im Erdgeschoss, wenige Meter rechts neben dem Aufzug.

    Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung stehen Ansprechpersonen für Auskünfte zur Verfügung.

    Sie können erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem können sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit den Ansprechpersonen in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Ansprechperson:

    Frau Kuhnert
    Vertretung: Frau Schlenker

    Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.


    Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf

  • Zeugenbetreuung

    Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuerin:

    Frau Kuhnert
    Vertreterin: Frau Schlenker

    Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuerinnen erteilen keine Rechtsberatung.

    Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.

    Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

    Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuerin:

    Frau Kuhnert
    Vertreterin: Frau Schlenker

    Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuerinnen erteilen keine Rechtsberatung.

    Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.

    Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

  • Anfahrt

    Das Amtsgericht Neuruppin befindet sich in der Stadtmitte gegenüber der Pfarrkirche. Es ist über wie folgt zu erreichen:

    mit dem PKW:

    1. von der BAB 24 aus Richtung Berlin kommend:

    • Abfahrt Neuruppin-Süd in Richtung Neuruppin fahren,
    • ca. 4 km weiter hinter den Ruppiner Kliniken GmbH (linke Seite) nach links die abknickende Vorfahrtsstraße (Heinrich-Rau-Straße) weiterfahren,
    • etwa 1 km weiter in den Kreisverkehr hineinfahren und dann gewissermaßen nach rechts in die B 167 (Neustädter Straße) abbiegen,
    • dann ca. 1,5 km weiter und an der 3. Ampelkreuzung nach rechts in die Schinkelstraße einbiegen.

    Ca. 300 m weiter befindet sich auf der linken Seite das Gerichtsgebäude.

    2. von der BAB 24 aus Richtung Hamburg kommend

    • Abfahrt Neuruppin auf die B 167 in Richtung Neuruppin fahren,
    • ca. 4 km weiter in den Kreisverkehr hineinfahren, die B 167 durch den Kreis gewissermaßen geradeaus weiterfahren,
    • ca. 1,5 km weiter und an der 3. Ampelkreuzung nach rechts in die Schinkelstraße einbiegen.

    Ca. 300 m weiter befindet sich auf der linken Seite das Gerichtsgebäude.

    3. aus Richtung Herzberg (Wulkow, Alt Ruppin) kommend

    • die B 167 in Richtung Neuruppin fahren,
    • von Herzberg nach ca. 5 km bis Wulkow,
    • von Wulkow weiter geradeaus ca. 4 km nach Alt Ruppin
    • von Alt Ruppin ca. 2,5 km in den Kreisverkehr (kurz hinter der links gelegenen Tankstelle) hineinfahren,
    • die B 167 gewissermaßen geradeaus durch den Kreis weiterfahren,
    • ca. 1,5 km weiter an der 2. Ampelkreuzung nach links in die Schinkelstraße einbiegen.

    Ca. 300 m weiter befindet sich auf der linken Seite das Gerichtsgebäude.

    mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Zug oder Bus)

    • bis zum Bahnhof „Rheinsberger Tor“ bzw. Haltestelle „Rheinsberger Tor“ fahren,
    • von dort die Straße des Friedens, die in die Karl-Marx-Straße übergeht, zu Fuß in Richtung Stadtmitte gehen
    • etwa 300 m weiter befindet sich auf der rechten Seite das Amtsgericht.

    oder

    • bis zur Bushaltestelle „Pfarrkirche“ = gegenüber liegt das Gerichtsgebäude

    Das Amtsgericht Neuruppin befindet sich in der Stadtmitte gegenüber der Pfarrkirche. Es ist über wie folgt zu erreichen:

    mit dem PKW:

    1. von der BAB 24 aus Richtung Berlin kommend:

    • Abfahrt Neuruppin-Süd in Richtung Neuruppin fahren,
    • ca. 4 km weiter hinter den Ruppiner Kliniken GmbH (linke Seite) nach links die abknickende Vorfahrtsstraße (Heinrich-Rau-Straße) weiterfahren,
    • etwa 1 km weiter in den Kreisverkehr hineinfahren und dann gewissermaßen nach rechts in die B 167 (Neustädter Straße) abbiegen,
    • dann ca. 1,5 km weiter und an der 3. Ampelkreuzung nach rechts in die Schinkelstraße einbiegen.

    Ca. 300 m weiter befindet sich auf der linken Seite das Gerichtsgebäude.

    2. von der BAB 24 aus Richtung Hamburg kommend

    • Abfahrt Neuruppin auf die B 167 in Richtung Neuruppin fahren,
    • ca. 4 km weiter in den Kreisverkehr hineinfahren, die B 167 durch den Kreis gewissermaßen geradeaus weiterfahren,
    • ca. 1,5 km weiter und an der 3. Ampelkreuzung nach rechts in die Schinkelstraße einbiegen.

    Ca. 300 m weiter befindet sich auf der linken Seite das Gerichtsgebäude.

    3. aus Richtung Herzberg (Wulkow, Alt Ruppin) kommend

    • die B 167 in Richtung Neuruppin fahren,
    • von Herzberg nach ca. 5 km bis Wulkow,
    • von Wulkow weiter geradeaus ca. 4 km nach Alt Ruppin
    • von Alt Ruppin ca. 2,5 km in den Kreisverkehr (kurz hinter der links gelegenen Tankstelle) hineinfahren,
    • die B 167 gewissermaßen geradeaus durch den Kreis weiterfahren,
    • ca. 1,5 km weiter an der 2. Ampelkreuzung nach links in die Schinkelstraße einbiegen.

    Ca. 300 m weiter befindet sich auf der linken Seite das Gerichtsgebäude.

    mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Zug oder Bus)

    • bis zum Bahnhof „Rheinsberger Tor“ bzw. Haltestelle „Rheinsberger Tor“ fahren,
    • von dort die Straße des Friedens, die in die Karl-Marx-Straße übergeht, zu Fuß in Richtung Stadtmitte gehen
    • etwa 300 m weiter befindet sich auf der rechten Seite das Amtsgericht.

    oder

    • bis zur Bushaltestelle „Pfarrkirche“ = gegenüber liegt das Gerichtsgebäude
  • Zugangskontrolle, Nichtraucherschutz

    Zugangskontrollen: Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangs- und Sicherheitskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.

    Besucher und Besucherinnen des Gerichtes führen bitte ein gültiges Personaldokument mit sich. Anderenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Als Behördenvertreterin oder Behördenvertreter, Betreuerin oder Betreuer, Polizeibeamtin oder Polizeibeamter, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und Notarin oder Notar halten Sie bitte ihren Dienstausweis bereit.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) ist grundsätzlich untersagt. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Neuruppin ist das Rauchen nicht gestattet.

    Zugangskontrollen: Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangs- und Sicherheitskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.

    Besucher und Besucherinnen des Gerichtes führen bitte ein gültiges Personaldokument mit sich. Anderenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Als Behördenvertreterin oder Behördenvertreter, Betreuerin oder Betreuer, Polizeibeamtin oder Polizeibeamter, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und Notarin oder Notar halten Sie bitte ihren Dienstausweis bereit.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) ist grundsätzlich untersagt. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Neuruppin ist das Rauchen nicht gestattet.